AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WERBUS, Rotenhäuser Damm 67, 21107 Hamburg (im Folgenden auch Akdag Design genannt)

Die nachfolgenden AGB gelten für alle an uns erteilten Aufträge. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB der WERBUS als Vertragsgrundlage an. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Bestellers haben keine Gültigkeit und werden nicht Vertragsbestandteil.

1. Urheberrechte und Nutzungsrechte

1.1. Jeder an die WERBUS erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der WERBUS weder im Original noch bei evtl. Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die WERBUS, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gelten die Mittelsätze des den Honorarempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafiker) entsprechenden Tarife.

1.3. Die WERBUS überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung an den Auftraggeber über.

1.4. Die WERBUS hat das Recht, auf den fertiggestellten Werken als Urheber mit WERBUS genannt zu werden.

1.5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen insbesondere kein Miturheberrecht.

2. Dauer des Vertragsverhältnisses

2.1. Der Vertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.

2.2. Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann ein bestehender Vertrag von der WERBUS jederzeit fristlos gekündigt werden.

3. Vergütung

3.1. Die vereinbarte Vergütung ist eine Nettovergütung. Der Auftraggeber schuldet die Nettovergütung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

3.2. Die Rechungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung. Die WERBUS hat das Recht einen Vorschuss in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Bei monatlichen Gebühren für Hosting-, Wartungs- und Betreuungsverträgen erfolgt die Bezahlung für ein Quartal im Voraus. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat binnen 8 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.3. Gelieferte Waren, die nicht unter Ziffer 1. dieser AGB fallen, bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von der WERBUS.

3.4. Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die WERBUS mit Sitz in Hamburg für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4. Zahlungsverzug

4.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die WERBUS berechtigt, nach schriftlicher Mahnung bis zur vollständigen Bezahlung die Leistungen einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die geschuldeten Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist die WERBUS außerdem berechtigt, jeden Verzugsschaden, insbesondere die Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten oder Inkassounternehmen, sowie die anfallenden Verzugszinsen von dem betreffenden Zeitpunkt an, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.Juni 1998 zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.

4.2. Kommt der Kunde nach zweimaliger zugesendeter Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so kann die WERBUS das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Der Vergütungsanspruch der WERBUS bleibt davon unberührt, soweit nicht die Ersparnis von Aufwendungen in Betracht kommt.

4.3. Gleiches gilt für den den Fall, dass der Besteller den Vertrag mit der WERBUS kündigt.

5. Rückvergütung

5.1. Gegenansprüche von der WERBUS kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

5.2. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die von der WERBUS nicht zu vertreten sind, die jedoch der WERBUS die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telefongesellschaften usw., haftet die WERBUS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht und begründen keine Kündigungs- oder Schadenersatzrechte des Bestellers. Die WERBUS ist berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben.

6. Sonderleistungen, Nebenkosten

6.1. Sonderleistungen wie nachträgliche Umarbeitung und Änderung von Internetseiten, Illustrationen, Konzepten oder Designarbeiten können von der WERBUS entsprechend des zusätzlichen Zeitaufwandes gesondert berechnet werden.

6.2. Die WERBUS ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der WERBUS entsprechende Vollmacht zu erteilen.

6.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von der WERBUS abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die WERBUS im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

6.4. Von der WERBUS kostenlos angebotene Dienste und Leistungen können jederzeit auch ohne Vorankündigung eingestellt werden. Derartige Dienste und Leistungen begründen keinen Rechtsanspruch. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich aus diesen nicht.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

7.2. Die Originale sind daher nach Abschluss des jeweiligen Projektes unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.

7.3. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.4. Die WERBUS ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und Teil eines Auftrags ist. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von offenen oder geschlossenen Daten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die WERBUS dem Auftraggeber offenen oder geschlossenen Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von der WERBUS kopiert, geändert oder an Dritte weiter gleitet werden.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegexemplare

8.1. Die Produktionsüberwachung durch die WERBUS, Hamburg erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist die WERBUS berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die WERBUS haftet nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2. Von allen vervielfältigten Arbeiten hat die WERBUS einen Anspruch auf 10 einwandfreie, unentgeltliche Belege. Die WERBUS ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso ist die WERBUS berechtigt, fertiggestellte Internetseiten als Referenz zu benutzen.

9. Pflichten des Auftraggebers im Bereich Internet

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste der WERBUS nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, daß durch Nutzung der von der WERBUS bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen. Der Inhalt der Kunden-Internetseiten muss mit geltendem deutschen, amerikanischen, sowie EU-Recht in Einklang stehen und darf gegen diesen nicht verstoßen. Der Kunde übernimmt dafür die alleinige Verantwortung und hat die insoweit notwendigen Erkundigungen selbst zu veranlassen. Er darf keine pornographischen Darstellungen, politisch radikale oder verfassungsfeindliche Bestandteile auf seinen Seiten darstellen oder auf solche verweisen. Informationen, die illegale Aktivitäten unterstützen, sowie Links zu Servern mit pornographischen oder politisch radikalen oder verfassungsfeindlichen Bestandteilen oder Inhalten sind verboten.

9.2. Jeder Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten berechtigt die WERBUS zur sofortigen fristlosen Kündigung des Internetauftritts und zur Entfernung der betreffenden Seiten vom Netz.

10. Haftung

10.1. Die WERBUS, Hamburg verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Die WERBUS haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

10.2. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern. Soweit der Kunde Texte und Bilder selbst zur Verfügung stellt, versichert er das ausdrückliche Einverständnis des Urhebers und/oder Inhaber der Nutzungsrechte zu sein.

10.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die WERBUS übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die WERBUS von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10.4. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung von der WERBUS.

10.5. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Werke haftet die WERBUS nicht.

10.6. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der WERBUS geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Die sonstigen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die WERBUS behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

11.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die WERBUS eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die WERBUS auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

12. Datenschutz

12.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die der WERBUS unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.

12.2. Soweit nicht schriftlich vereinbart, können Informationen über den Auftraggeber Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung einer Domain notwendig ist.

13. Schlußbestimmungen

13.1. Verträge und deren Änderunge haben schriftlich zu erfolgen.

13.2. Erfüllungsort ist Hamburg.

13.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg.

13.4. Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Klausel ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen und Vermittlung von Leistungen der WERBUS

  1. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der WERBUS bzw. eines Vertreters, die die Veranstaltung, Equipment, Veranstaltungsort etc. betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen der WERBUS gehören auch die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise. Der Kunde ist für das Tun und Lassen seiner Gäste verantwortlich.

  2. Der Vertrag kommt durch die vom Kunden unterschriebene Auftragsbestätigung der WERBUS mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande.

3.1. Der Ablauf der Veranstaltung wird in Übereinkunft mit der WERBUS, Hamburg, durch den Kunden festgelegt.
Wenn dringende Umstände dieses notwendig machen, behält sich die WERBUS das Recht vor, den Veranstaltungsort zu ändern (z.B. bei höherer Gewalt wie Flut o.ä.). Des Weiteren behält sich die WERBUS generell das Recht vor, das Datum der Veranstaltung zu ändern und dem Kunden einen gleichwertigen
Ersatztermin anzubieten. Wenn Umstände herrschen, die die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich erscheinen lassen oder ungünstige Verhältnisse (z.B. Wetterverhältnisse bei Zelt od. Außenveranstaltungen wie Sturm etc.) eintreten oder vorhergesagt werden, die eine Gefährdung der Teilnehmer od. des Equipments darstellen (z.B. Gefährdung von Musikinstrumenten bei Regen), kann die Veranstaltung durch die WERBUS auch kurzfristig abgesagt werden bzw. es kann wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen werden. Treten diese widrigen Umstände während der Veranstaltung auf, wird die Veranstaltung abgebrochen bzw. wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen. Die WERBUS ist für Schäden, die aus diesen Umständen dem Kunden und seinen Gästen entstehen, nicht
verantwortlich.

3.2. Kurzfristig vom Kunden gewünschte Änderungen am Tag der Veranstaltung werden, so weit wie möglich, vom Eventmanager der WERBUS umgesetzt, können aber seitens der WERBUS nicht zugesichert werden. Für Verzögerungen und daraus entstehende Unregelmäßigkeiten, die der Kunde zu vertreten hat, übernimmt die WERBUS kein Haftung. Diesbezügliche Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

  1. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann die WERBUS als Eventagentur zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Catering und Personal, berechnen.

  2. Zu Lasten des Kunden gehen auch folgende Kosten: Platz –und Raummieten, Leihgebühren für Equipment, Transportkosten, Steuern wie Kurtaxen sowie Kosten für und Speisen und Personal. Diese Kosten sind in dem im Vertrag ausgewiesenen Preis nicht enthalten, es sei denn, dieses ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

6.1. Veranstaltungsräumlichkeiten, Equipment und Transportmittel werden von der WERBUS zur Veranstaltung sauber, mit vollständigem Inventar und in gutem Zustand geliefert.

6.2. Der Kunde und/oder die Gäste sind verpflichtet eventuelle Rügen über die Erfüllung des Vertrages unverzüglich, das heißt noch während der Veranstaltung, der WERBUS und/oder dem zuständigen Personal vor Ort mitzuteilen, so dass die WERBUS und/oder das anwesende Personal die Möglichkeit haben, berechtigte Mängel zu beheben.

6.3. Die WERBUS behält sich vor, auf den vom Vertragspartner nicht gebuchten Flächen, weitere Veranstaltungen abzuhalten.

7.1. Der Kunde haftet für die Schäden, die durch sein eigenes Verschulden, oder das Verschulden seiner Gäste am Veranstaltungsequipment, an den Veranstaltungsräumlichkeiten oder dem Eigentum Dritter verursacht werden.

7.2. Die WERBUS und das Personal sind haftpflichtiversichert, auch gegenüber den Veranstaltungsteilnehmern.

7.3. Der Kunde haftet für die unter Artikel 7.1. genannten Schäden nur dann nicht, wenn die unter Artikel 7.2. umschriebene Versicherung für den entstandenen Schaden eintritt. Der Betrag des eigenen Risikos der Versicherung geht zu Lasten des Kunden.

8.1. Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages durch den Kunden schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze der vertraglich vereinbarten Vergütung:

Kosten für Arrangements (Tagungen, Wochenendprogrammen, Tages- und Abendprogrammen sowie Paket bzw. Pauschalen mit pro Personen Preisen)
die Bereitstellung des Veranstaltungsortes (bei Raummieten)
Transportmittelreservierungen
Künstlervermittlungsgeschäfte
Sonstiges:

bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung durch die WERBUS wenigsten 15% der vereinbarten Vergütung
bei Stornierung bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% der vereinbarten Vergütung
bei Stornierung bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der vereinbarten Vergütung
bei Stornierung bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% der vereinbarten Vergütung
bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Vergütung
bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der vereinbarten Vergütung
bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten Vergütung
Davon abweichende Vereinbarungen sind schriftlich im Einzelfall zu fixieren und ersetzen gegebenenfalls die o.g. Sätze.

8.2. Im Falle der Stornierung ausschließlich von den Leistungen Bewirtung sowie Catering, ohne dass Veranstaltungsräume Gegenstand der vereinbarten Leistung ist, schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze:

bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung 30 % der vereinbarten Vergütung
bis 60 Tage vor der VA 60 % der vereinbarten Vergütung
bis 30 Tage vor der VA 75 % der vereinbarten Vergütung
bis 15 Tage vor VA 90 % der vereinbarten Vergütung
bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Vergütung

Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten ist jeweils die vereinbarte Teilnehmerzahl in der Auftragsbestätigung.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl kann einmalig bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bis maximal 10% der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden. Für Stornierungen gebuchter Hotelzimmer, Hotel -Tagungspauschalen sowie sonstiger Hoteldienstleistungen treten gesonderte
Stornierungsfristen in Kraft. Diese sind in der entsprechenden Auftragsbestätigung festgelegt.

Davon abweichende Vereinbarungen sind schriftlich im Einzelfall zu fixieren und ersetzen gegebenenfalls die o.g. Sätze.

8.3. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der WERBUS durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als sich aus 8.1. ergibt. Der WERBUS ist der Nachweis gestattet, dass durch die Stornierung ein höherer Schaden entstanden ist.

8.4. Eine Stornierung durch den Kunden vor oder während einer Veranstaltung aus Gründen, die die WERBUS nicht zu verantworten haben und auf Grund derer der Kunde vom Vertrag zurücktritt (höhere Gewalt, Unwetter, Krankheit o.ä) ist die WERBUS berechtigt alle bis dahin angefallen Kosten Dritter, wie eigene Leistungen zu 100% abzurechnen.

8.5. Eine Stornierung des Vertrages muss immer schriftlich oder per Telefax erklärt werden, deren Erhalt von der WERBUS bestätigt werden muss. Die Stornierung kann auch schriftlich mittels Einschreiben ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs der Erklärung durch die WERBUS gilt als das Datum der Stornierung.

  1. Soweit die WERBUS nicht Eigentümer des vermieteten Veranstaltungsraumes/ -equipments ist, haftet diese nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in Umständen der Person oder der Firma des Veranstaltungsraum-/ Equipmenteigentümers begründet sind. Für diese Fälle behält sich die WERBUS ein Rücktrittsrecht vor. Die bereits erbrachten Zahlungen des Kunden sind in diesem Fall zurückzugewähren. Schadenersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.

10.1. Soweit es sich bei der Art der Veranstaltung um die Organisation von Personentransporten (z. B. Bus- oder Taxitransporten) oder Künstlervermittlungsgeschäfte handelt, haftet die WERBUS nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in Umständen der Person oder der Firma des Transportmitteleigentümers bzw. Künstlers begründet ist. Für diese Fälle behält sich die WERBUS ein Rücktrittsrecht vor. Die bereits erbrachten Zahlungen des Kunden sind in diesem Fall zurückzugewähren. Schadenersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.

10.2. Für den in 10.1. beschriebenen Fall ist die WERBUS bemüht, dem Kunden ein neues, geeignetes Angebot zu unterbreiten. Für den Fall der Ausnahme ist ein neuer Vertrag abzuschließen.

  1. Die Anbringung von Dekorationsmaterial in den Veranstaltungsräumen sowie die Nutzung von Flächen innerhalb und außerhalb angemieteter Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der WERBUS und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen Vorschriften (Feuerschutz, polizeiliche Auflagen etc.) entsprechen. Alle vom Kunden in die Veranstaltungsräume eingebrachten Gegenstände sind grundsätzlich innerhalb von 2 Stunden nach Ende der Veranstaltung vom Kunden aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen. Andernfalls ist die WERBUS berechtigt, die zurückgelassenen Gegenstände ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Kunden einzulagern. Die Kosten für eine solche Einlagerung entsprechen jedenfalls der Höhe der Miete für die entsprechenden Räumlichkeiten. Zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden von der WERBUS entsorgt werden.

  2. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlichrechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat der Kunde unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.

  3. Der Kunde verpflichtet sich, die WERBUS unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der WERBUS zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen für die Veranstaltung, die einen Bezug zur WERBUS aufweisen oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung seitens der WERBUS. Erfolgt dieses nicht, so hat die WERBUS das Recht, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen.

Wurden vereinbarte Anzahlungen aufgrund von kurzfristiger Buchung nicht geleistet, besteht für den Kunden die Möglichkeit, vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort den offenen Betrag mittels Barscheck an die WERBUS zu entrichten. Für die Bezahlung mittels Barscheck wird mit einer Bearbeitungspauschale in Höhe von € 250,00 zzgl. entsprechender Kilometerpauschale ab dem Firmensitz Hamburg ebenfalls vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort fällig.

Wurde die vertraglich vereinbarte Anzahlung bei Veranstaltungsbeginn noch nicht vom Kunden geleistet, ist die WERBUS nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Durch die nicht Durchführung der Veranstaltung ist der Kunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Die Forderung der WERBUS bleibt bestehen. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz (bei Privatpersonen 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz) zu verzinsen, falls nicht der Veranstalter einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt erhebt die WERBUS eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 EURO. Wir haben die Anschrift des Briefkopfes der Auftragsbestätigung als Rechnungsadresse gespeichert. Sollte die gespeicherte Adresse nicht korrekt sein oder muss die Rechnung Zusätze enthalten, teilen Sie uns die bitte im Vorfeld mit. Die Rechnungsanschrift ist für beide Parteien bindend. Für bereits zugestellte Rechnungen, die ohne das Verschulden der WERBUS auf Kundenwunsch geändert werden müssen, fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von € 25,00 pro Änderung an! Ist der Kunde eine Privatperson, sind der WERBUS mit Auftragslegung das Geburtsdatum sowie der Geburtsort mitzuteilen.

Stand 2025